Statuten  

AKTUELLE STATUTEN

 

Statuten 1993 revidiert mit GV-Beschluss am 2. November 2018

1

Die Gemeinschaft der Borron-Mitglieder hat sich zum Ziel gesetzt, das im Sinne der ornithologischen Gemeinschaft definierte Gedankengut auszutauschen, es theoretisch und praktisch zu fördern und mindestens einmal jährlich den Versuch zu unternehmen, es tätlich umzusetzen.

 

2

Die Borron-Gemeinschaft besteht jederzeit aus maximal 8 männlichen Personen, die selbst, oder deren Vorfahren, den Diplomkurs SHL 1977 in Luzern absolviert haben. Neuzugänge können nur durch einstimmigen Beschluss und unter Zahlung einer Eintritts-Gebühr von Fr. 999.- erfolgen.

 

3

Über den ornithologischen Gedanken hinaus, sind Borron-Mitglieder bestrebt, auch geschäftliche Synergien wahrzunehmen, soweit jedem einzelnen dies möglich ist.

 

4

Söhne von Mitgliedern haben bei Hinschied eines Mitglieds automatisches Recht auf Übernahme der väterlichen Mitgliedschaft. Die Eintrittsgebühr entfällt. Der Anspruch muss spätestens an der diesem Ereignis folgenden Generalversammlung angemeldet werden. Die verbleibenden Mitglieder übernehmen die Patenschaft nach bestem Wissen und Gewissen.

 

5

Zu den Pflichten eines Borron-Mitglieds gehört das Erscheinen am ersten Freitag im November eines jeden Jahres um 17.00 (oder an einem an der vorhergehenden GV beschlossenen anderen Datum) zum "Borronpéro" an einem vorgängig vom Präsidenten oder vom Vizepräsidenten zu bestimmenden Ort. Jedes abwesende Mitglied zahlt Fr. 100 in die Borronkasse. Über die Verwendung wird einstimmig von den Anwesenden Beschluss gefasst.

 

6

Tritt die Geburt eines männlichen Borron-Nachwuchses ein, so hat dieses erfolgreiche Mitglied die bis zur darauffolgenden Generalversammlung anfallenden Kindergeldzulagen in die Borron-Kasse zu zahlen.

 

7

Ein Austritt kann ausschliesslich aufgrund eines von 3 möglichen Ereignissen gestattet werden: Hinschied, einstimmiger GV-Beschluss, Zahlung einer Austritts-Gebühr.

 

8

Alle übrigen Verfahrens- und Verhaltensregeln werden an der GV geregelt.